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Banner mit einem Van und Sternen, das anzeigt, dass leichte Fahrzeuge ab Juli 2026 strengeren Vorschriften unterliegen werden.

Tachographenpflicht NEU ab Juli 2026

Damit müssen sich künftig auch Unternehmen, die leichte Nutzfahrzeuge (z. B. Transporter oder Vans) im grenzüberschreitenden Güterverkehr einsetzen, sowie deren Fahrpersonal an die Vorgaben zur

Aufzeichnung und Nachweispflicht von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten halten.

Wen betrifft die neue Regelung? Die Pflicht gilt für alle leichten Nutzfahrzeuge in gewerblicher Nutzung, deren zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 2,5 Tonnen übersteigt und die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der sogenannten Kabotage – also dem innerstaatlichen Güterverkehr durch ein ausländisches Transportunternehmen ohne Sitz oder Niederlassung im betreffenden Land – eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind z. B. Fahrten für eigene betriebliche Zwecke im Werkverkehr, solange das Fahren nicht die Haupttätigkeit ist. Unabhängig davon gilt die Tachographenpflicht weiterhin für Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als neun Personen (inklusive Fahrerin/Fahrer) ausgelegt oder dauerhaft bestimmt sind.