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TS TachoService GmbH

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Ab dem 1. Juli 2026 greift eine erweiterte Regelung der bestehenden EU-Verordnung (EG) 561/2006. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fahrerinnen und Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr oder in der Kabotage eingesetzt sind, die Lenk- und Ruhezeitregeln dieser Verordnung einhalten. Der Nachweis dieser Zeiten muss dann laut Verordnung (EU) 165/2014 mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Version (G2V2, z. B. DTCO 4.1a oder höher) erbracht werden.
Quelle

Ein Van auf einer Straße mit EU-Sternen und Bergen im Hintergrund. Der Text lautet 'Photographen-icht ab Juli 2026 auch für leichte Fahrzeuge ab nunnen'.